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   LAG Sachsen, 12.07.2005 - 7 Sa 892/04   

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LAG Sachsen, 12.07.2005 - 7 Sa 892/04 (https://dejure.org/2005,75010)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12.07.2005 - 7 Sa 892/04 (https://dejure.org/2005,75010)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 7 Sa 892/04 (https://dejure.org/2005,75010)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 289/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl -

    Zu Recht geht selbst das Arbeitsgericht Essen, dessen Urteil vom 6.5.1997 (2 Ca 32/97) die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung vom Genügen einer "Negativliste" zitiert, davon aus, dass eine solche nur gegeben ist, wenn "nur die namentlich auf der Liste aufgeführten Arbeitnehmer nicht entlassen werden sollen, während alle übrigen Arbeitnehmer ... durch betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge aus dem Unternehmen ausscheiden müssen" (II 3a der Gründe; im Volltext bei Juris, Rz. 78, 80; im gleichen Sinne auch - bei allerdings grundsätzlichen Bedenken gegen eine Negativliste: LAG Sachsen, Urteil vom 12.7.2005, 7 Sa 892/04, bei Juris, Rz. 50).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 277/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

    Zu Recht geht selbst das Arbeitsgericht Essen, dessen Urteil vom 6.5.1997 (2 Ca 32/97) die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung vom Genügen einer "Negativliste" zitiert, davon aus, dass eine solche nur gegeben ist, wenn "nur die namentlich auf der Liste aufgeführten Arbeitnehmer nicht entlassen werden sollen, während alle übrigen Arbeitnehmer ... durch betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge aus dem Unternehmen ausscheiden müssen" (II 3a der Gründe; im Volltext bei Juris, Rz. 78, 80; im gleichen Sinne auch - bei allerdings grundsätzlichen Bedenken gegen eine Negativliste: LAG Sachsen, Urteil vom 12.7.2005, 7 Sa 892/04, bei Juris, Rz. 50).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

    Zu echt geht selbst das Arbeitsgericht Essen, dessen Urteil vom 6.5.1997 (2 Ca 32/97) die Beklagte in den Parallelverfahren zur Stützung ihrer Auffassung vom Genügen einer "Negativliste" zitiert, davon aus, dass eine solche nur gegeben ist, wenn "nur die namentlich auf der Liste aufgeführten Arbeitnehmer nicht entlassen werden sollen, während alle übrigen Arbeitnehmer ... durch betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge aus dem Unternehmen ausscheiden müssen" (II 3a der Gründe; im Volltext bei Juris, Rz. 78, 80; im gleichen Sinne auch - bei allerdings grundsätzlichen Bedenken gegen eine Negativliste: LAG Sachsen, Urteil vom 12.7.2005, 7 Sa 892/04, bei Juris, Rz. 50).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
    Überwiegend wird daher verlangt, dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, konkret mit Namen erfasst werden und so zu bezeichnen sind, dass genau erkennbar ist, wer gemeint ist (ErfK Oetker, Rn. 362 zu § 1 KSchG; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 08.03.2007, 1 Sa 289/06, zitiert nach juris, Rn. 27; LAG Sachsen vom 12.07.2005, 7 Sa 892/04, zitiert nach juris, Rn. 54; wohl auch BAG 2 AZR 111/02 vom 22.01.2004, zitiert nach juris, Rn. 57).
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